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   FG München, 01.06.2005 - 9 K 4739/02   

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https://dejure.org/2005,24444
FG München, 01.06.2005 - 9 K 4739/02 (https://dejure.org/2005,24444)
FG München, Entscheidung vom 01.06.2005 - 9 K 4739/02 (https://dejure.org/2005,24444)
FG München, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 9 K 4739/02 (https://dejure.org/2005,24444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer wegen des Betriebs einer Imbissstube; Festsetzung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Ausland; Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für einen Imbissbetrieb; Pflicht zur Buchführung bei dem Betrieb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 162 § 158 § 146 Abs. 1 § 90
    Schätzung der Umsätze eines Imbissstandes; Nebeneinander von Nachkalkulation mit unterschiedlichen Aufschlagssätzen und Sicherheitszuschlag; Schätzung der Umsätze eines Imbissstandes nach § 163 AO dem Grunde und der Höhe nach; gewählte Schätzungsmethode muss die ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung der Umsätze eines Imbissstandes nach § 163 AO dem Grunde und der Höhe nach - Nebeneinander von Nachkalkulation mit unterschiedlichen Aufschlagssätzen und Sicherheitszuschlag - Gewählte Schätzungsmethode muss die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG München, 01.06.2005 - 9 K 4739/02
    Es handelt sich hierbei um eine von der Rechtsprechung anerkannte Methode der Nachkalkulation mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen (vgl. BFH-Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BStBl II 1982, 430 ).
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG München, 01.06.2005 - 9 K 4739/02
    Aus dem Gebot, alle Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen, die für die Schätzung von Bedeutung sind, um dadurch dem Ziel der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit möglichst nahe zu kommen, folgt, dass im Rahmen einer Gewinnschätzung das FA die vom Stpfl. vorgelegten Buchführungsunterlagen auch dann berücksichtigen muss, wenn die Buchführung zwar nicht ordnungsgemäß ist, sich aus dieser aber Anhaltspunkte für eine sachgerechte Schätzung ergeben (BFH-Urteil vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, BStBl II 1993, 594 ; Schöll/Leopold/Madle/Rader, AO , § 162 Rz. 24).
  • FG München, 11.12.2002 - 9 K 252/01

    Nachweispflicht für das Vorliegen durchlaufender Posten; Aufzeichnungspflichten

    Auszug aus FG München, 01.06.2005 - 9 K 4739/02
    Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 147 Abs. 3 AO für die Buchungsbelege zehn Jahre, für die sonstigen Unterlagen sechs Jahre (vgl. FG München, Urteil vom 11. Dezember 2002 9 K 252/01, EFG 2003, 625 ).
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